Arbeitsrecht · Röbel an der Müritz
Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Röbel/Müritz
Arbeitsrecht in Röbel und Waren (Müritz) – klare Sprache und eine verlässliche Einschätzung, wenn es um Ihren Arbeitsplatz geht.
Ob Kündigung, ausstehender Lohn oder eine Abmahnung – ich vertrete Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen, verständlich und persönlich.
„Bei mir sollen Sie sich nicht als Fall, sondern als Mensch mit einem konkreten Anliegen aufgehoben fühlen.“
Ein Fall, ein Anwalt. Bei mir sprechen Sie von Anfang an mit „Ihrem“ Anwalt – kein Weiterreichen, keine anonyme Bearbeitung im Hintergrund. Ich begleite Sie persönlich durch Ihr gesamtes Verfahren.

Arbeitsrecht – klar auf den Punkt
Meine Schwerpunkte im Arbeitsrecht liegen dort, wo Konflikte im Alltag tatsächlich entstehen.
Kündigungsschutzklagen
Vertretung bei ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen, für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber.
Lohn- und Überstundenforderungen
Durchsetzung offener Vergütungsansprüche und Überstundenklagen.
Beratung für beide Seiten
Ich berate und vertrete sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber – selbstverständlich nicht im selben Fall.
Persönlich betreut, nicht nur bearbeitet
In meiner Kanzlei werden Sie von zwei ausgebildeten Rechtsanwaltsfachangestellten empfangen und betreut. Als qualifizierte Fachkräfte steuern sie meine Kanzleiorganisation, prüfen Fristen, verwalten Ihre Akten und sorgen für einen reibungslosen Ablauf aller Termine und Anfragen. Durch ihre fachliche Expertise halten sie mir den Rücken frei, sodass ich mich voll und ganz auf Ihre rechtliche Vertretung konzentrieren kann.
Gut erreichbar
Mo, Mi, Fr 09:00–15:00 Uhr · Di, Do 09:00–18:00 Uhr
(täglich 11:30–12:30 Uhr Mittagspause)
FAQ zum Arbeitsrecht
Was kostet das Erstgespräch?
Die Erstberatung wird auf Grundlage einer Vergütungsvereinbarung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Das Honorar beträgt 310 € netto zzgl. Post- und Telekommunikationspauschale sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Vereinbarung wird im Laufe des Beratungsgesprächs persönlich von Ihnen und mir unterzeichnet, sodass die Kosten von Anfang an transparent feststehen.
Beraten Sie auch Mandanten außerhalb von Röbel?
Ja. Neben Röbel/Müritz berate ich regelmäßig Mandanten aus Waren (Müritz), Malchow, Plau am See, Neustrelitz und dem gesamten Landkreis Mecklenburgische Seenplatte sowie aus dem nördlichen Brandenburg, etwa Wittstock und Neuruppin. Auf Wunsch ist eine Beratung auch telefonisch oder per Videocall möglich.
Vertreten Sie auch Arbeitgeber?
Ja, ich vertrete sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber – je nach Mandat, nie beide Seiten im selben Fall.
Welche Fälle bearbeiten Sie nicht?
Internationale Fälle sowie Kollektivarbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht biete ich bewusst nicht an.
Welche Kündigungsfrist muss ich als Arbeitnehmer einhalten?
Ohne abweichende vertragliche oder tarifliche Regelung beträgt die gesetzliche Grundkündigungsfrist für Arbeitnehmer vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende (§ 622 Abs. 1 BGB). Die nach Betriebszugehörigkeit gestaffelten längeren Fristen gelten für die Arbeitnehmerkündigung nur, wenn der Arbeitsvertrag dies ausdrücklich vorsieht. Ich prüfe Ihren Vertrag gerne auf abweichende Klauseln.
Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Kündigung zu klagen?
Gegen jede Kündigung muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben werden (§ 4 KSchG) – unabhängig davon, ob das Kündigungsschutzgesetz überhaupt anwendbar ist. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung von Gesetzes wegen als wirksam, selbst wenn sie ursprünglich unwirksam war. Melden Sie sich daher unmittelbar nach Erhalt einer Kündigung bei mir.
Habe ich nach einer Kündigung Anspruch auf eine Abfindung?
Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es grundsätzlich nicht – sie ist regelmäßig das Ergebnis einer Verhandlung oder eines gerichtlichen Vergleichs, häufig um das beiderseitige Risiko eines Kündigungsschutzprozesses zu vermeiden. Eine Ausnahme bilden Fälle des § 1a KSchG, in denen der Arbeitgeber eine Abfindung ausdrücklich anbietet, sowie Regelungen in Sozialplänen. Wie realistisch eine Abfindung in Ihrem Fall ist, hängt stark von den Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage ab.
Sollte ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich, oft verbunden mit einer Abfindung – er sollte aber nie ohne vorherige rechtliche Prüfung unterschrieben werden. Insbesondere droht bei einer Eigeninitiative des Arbeitnehmers eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu zwölf Wochen, wenn kein wichtiger Grund vorliegt. Lassen Sie den Entwurf vor der Unterschrift von mir prüfen, idealerweise bevor Sie sich gegenüber dem Arbeitgeber festlegen.
Wird mein Resturlaub bei einer Kündigung ausgezahlt?
Kann Ihnen der noch offene Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt werden, ist er finanziell abzugelten (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Das gilt auch für Urlaub aus Vorjahren, sofern er nicht bereits verfallen ist. Ich prüfe für Sie, wie viele Urlaubstage noch offen sind, und setze den Abgeltungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber durch.
Was steht mir bei Krankheit während der Kündigungsfrist zu?
Erkranken Sie während einer laufenden Kündigungsfrist, besteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung grundsätzlich für bis zu sechs Wochen fort, unabhängig davon, wer gekündigt hat. Anders ist es nur, wenn die Erkrankung nachweislich Anlass für eine außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung war. Bei Streit über die Entgeltfortzahlung lohnt sich eine frühzeitige anwaltliche Prüfung.
Muss mir mein Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis ausstellen?
Ja, jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen gesetzlichen Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis (§ 109 GewO), auf Wunsch als qualifiziertes Zeugnis mit Leistungs- und Verhaltensbeurteilung. Enthält es unzutreffende oder unzulässig negative Formulierungen, kann eine Berichtigung verlangt werden. Ich übernehme für Sie sowohl die Durchsetzung des Anspruchs als auch die inhaltliche Prüfung eines bereits erhaltenen Zeugnisses.
Wie oft darf ein Arbeitsvertrag befristet verlängert werden?
Eine sachgrundlose Befristung ist nach § 14 Abs. 2 TzBfG bis zu einer Gesamtdauer von zwei Jahren und höchstens dreimaliger Verlängerung zulässig, danach entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Mit sachlichem Grund – etwa Vertretung oder Projektbefristung – sind auch längere oder häufigere Befristungen möglich. Ob Ihre Befristung wirksam vereinbart wurde, prüfe ich anhand des konkreten Vertrags.
Muss ich Überstunden bezahlt bekommen?
Überstunden sind grundsätzlich zu vergüten oder durch Freizeitausgleich abzugelten, sofern der Arbeitsvertrag sie nicht wirksam durch eine pauschale Abgeltungsklausel abdeckt – solche Klauseln sind jedoch häufig unwirksam, wenn sie zu unbestimmt gefasst sind. Für die gerichtliche Durchsetzung müssen Anzahl und Anordnung bzw. Duldung der Überstunden im Einzelnen dargelegt werden. Ich unterstütze Sie bei der Dokumentation und der Durchsetzung offener Forderungen.
Was ist bei einer Abmahnung zu tun?
Eine Abmahnung sollten Sie nicht unkommentiert hinnehmen, wenn der Vorwurf aus Ihrer Sicht unzutreffend ist – eine Gegendarstellung kann zur Personalakte gegeben werden, bei offensichtlich unberechtigten Abmahnungen besteht auch ein Anspruch auf Entfernung. Gleichzeitig ist eine Abmahnung häufig Vorstufe einer verhaltensbedingten Kündigung, weshalb der Umgang damit gut überlegt sein sollte. Lassen Sie die Berechtigung der Abmahnung frühzeitig prüfen, um bei einer möglichen Folgekündigung nicht unvorbereitet zu sein.

